AGB | Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung
AGB ehorses & edogs Advertising:
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ehorses GmbH & Co. KG („ehorses/edogs“) und Werbetreibenden oder Werbeagenturen („Kunden“) betreffend die Erbringung von Online-Marketingleistungen („Online-Werbung“) und zugehörige Leistungen durch ehorses/edogs.
ehorses/edogs ist zuständig für die Vermarktung der folgenden Websites und mobilen Angebote:
ehorses.de
ehorses.com
ehorses.nl
ehorses.es
ehorses.co.uk
ehorses.fr
ehorses.pl
ehorses.at
ehorses.ch
edogs.de
ehorses/edogs verantwortet die lokale Betreuung und Beratung von Kunden und die Umsetzung der von Kunden gebuchten Online-Werbung auf dazugehörenden Websites sowie den Mobilen Angeboten einschließlich Sonderwerbeformen (wie „Produkttests“, „Advertorials“ u.a.) und der den Nutzern dieser Websites zur Verfügung stehenden e-mail-Newsletter (zusammen der „Werberaum“).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter haben keine Gültigkeit, auch wenn ehorses/edogs ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag zwischen ehorses/edogs und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung inkl. Sonderwerbeformen und ggf. zugehörige Leistungen kommt dadurch zustande, dass ehorses/edogs ein schriftliches Angebot des Kunden, das dieser auf Basis eines stets unverbindlichen Vorschlags von ehorses/edogs abgibt, annimmt („Einzelvertrag“). Die Erklärung der Annahme muss dem Kunden nicht zugehen. Aus dem konkreten Einzelvertrag ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von denen der vorliegenden AGB abweichen, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.
2.2 Ist der Kunde eine Werbeagentur, schließt ehores/edogs den Vertrag mit dieser nur dann ab, wenn der Werbetreibende, für den die Werbeagentur die Online-Werbung bei ehorses/edogs schaltet, namentlich benannt wird. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag mit ehorses/edogs über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will. ehorses/edogs ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis über ihre bzw. seine Beauftragung zu verlangen.
2.3 Stornierungen bedürfen mindestens der Textform. Geht eine Stornierung unmittelbar vor oder nach Schaltungsbeginn ein, wird ehorses/edogs unverzüglich, im Regelfall innerhalb von 72 Stunden, nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung stoppen bzw. beenden. Eine Stornierung bis zu vier Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Als Schaltungsbeginn gilt der Tag, an dem die Kampagne erstmals geschaltet wird. Bei einer kurzfristigeren Stornierung oder einer Stornierung nach Schaltungsbeginn ist ehorses/edogs berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
a) Bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 60 % des Netto-Rechnungsbetrags.
b) Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Schaltungsbeginn 60 % des Netto-Rechnungsbetrags.
c) Bei einer Stornierung weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn 100 % des Netto-Rechnungsbetrags.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat die für die Durchführung der Online-Werbung und ggf. zugehörigen Leistungen notwendigen Informationen, Daten, Dateien, Inhalte und sonstigen Materialien (zusammen „Werbematerial“) inklusive Verlinkungen des Werbematerials auf andere Websites auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für das zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellte Werbematerial die alleinige Verantwortung für dessen Rechtmäßigkeit.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Werbematerial so zu gestalten, dass es nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt. Der Kunde wird insbesondere kein Werbematerial liefern, welches
- pornografischen Inhalt im Sinne vom § 184 StGB enthält,
- ein unzulässiges Angebot im Sinne des § 4 JMStV darstellt,
- ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot im Sinne des § 5 JMStV darstellt,
- Propagandamittel (§ 86 StGB) oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) enthält,
- volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen im Sinne der §§ 130, 131 StGB enthält,
- zum Rassenhass aufstachelt, den Krieg verherrlicht oder für eine terroristische Vereinigung wirbt,
- zu einer Straftat auffordert (§ 130a StGB),
- ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen enthält,
- wettbewerbswidrig ist,
- sonstige rechtswidrige Inhalte enthält oder allgemein geeignet ist, das Ansehen von ehorses/edogs zu beeinträchtigen.
3.3 Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass das von ihm überlassene Werbematerial frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Patent- oder Urheberrechte verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte (vgl. Ziffer 7) an dem zur Veröffentlichung bestimmten und zur Verfügung gestellten Werbematerial zustehen.
3.4 Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass er berechtigt ist, die in seinem Werbematerial eventuell integrierten Links auf andere Inhalte zu verwenden.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, das für die Online-Werbung erforderliche Werbematerial bis zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkt bzw. – falls im Einzelvertrag kein Zeitpunkt vereinbart ist – bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Werbematerial für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Sofern in dem bereitgestellten Werbematerial Links enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen (URL) der Links vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vereinbarte Frist nicht einhält und die Online-Werbung deshalb nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht oder zugehörige Leistungen nicht erbracht werden kann bzw. können, lässt dies den Anspruch von ehorses/edogs auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht oder zugehörige Leistungen nicht erbracht werden kann bzw. können, muss sich ehorses/edogs jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der freiwerdenden Ressourcen erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.
3.6 Jede Partei benennt der jeweils anderen Partei einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung der Online-Werbung.
3.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm angegebenen URLs, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung wirksam zu pflegen. Er trägt dafür Sorge, dass die Internetseiten und Dokumente, auf die verlinkt wird, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung gemäß dem aktuellen Stand der Technik verfügbar sind. Sollte eine Partei Störungen bei der Verlinkung der Online-Werbung feststellen, wird sie die andere Partei hierüber unverzüglich informieren. ehorses/edogs kann die Schaltung der Online-Werbung für die Dauer der Störung einer Verlinkung aussetzen lassen, soweit diese Störung vom Kunden zu vertreten ist.
3.8 Stellt der Kunde mittels Redirect Werbemittel zur Verfügung, sorgt der Kunde dafür, dass diese Werbemittel nach Kampagnenstart nicht geändert oder ausgetauscht werden, es sei denn der Kunde hat die Änderung oder den Austausch mit ehorses/edogs besprochen und eine schriftliche Freigabe (E-Mail genügt) seitens ehorses/edogs erhalten.
3.9 Der Kunde darf Browser Cookies verwenden, um Einblendungen, Konversionen und Seitenaufrufzeiten zu verfolgen. Browser Cookies, die zu einem anderen Zweck verwendet werden, sind nur nach ausdrücklicher vorheriger und schriftlicher Genehmigung durch ehorses/edogs gestattet (e-mail genügt).Der Kunde muss alle Daten, die durch Cookies gesammelt wurden, nach der Kündigung oder dem Ablauf des jeweiligen Einzelvertrags streng vertraulich behandeln, außer wenn dieser Vertrag ausdrücklich andere Regelungen trifft.
3.10 Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von ehorses/edogs zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterbringung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist von dem Kunden nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen zum fraglichen Zeitpunkt geltenden Sätze von ehorses/edogs nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte von ehorses/edogs bleiben in jedem Fall unberührt.
4. Leistungen von ehorses/edogs
4.1 ehorses/edogs verpflichtet sich, nach Maßgabe der vorliegenden AGB sicherzustellen, dass das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbematerial im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Dauer ausgeliefert wird. ehorses/edogs ist berechtigt, das Werbematerial in Bezug auf sein Format, seine Größe und technische Eigenschaften bearbeiten zu lassen, sofern dies für die Auslieferung des Werbematerials aus Sicht von ehorses/edogs erforderlich und für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von ehorses/edogs und Verbundenen Unternehmen zumutbar ist. Hält ehorses/edogs eine inhaltliche Bearbeitung des Werbematerials für erforderlich (z.B. wegen des Verdachts auf Rechtswidrigkeit der Inhalte), so wird ehorses/edogs hierfür die Zustimmung des Kunden einholen. Sich hierdurch ergebende Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen durch ehorses/edogs sind vom Kunden zu vertreten.
4.2 Die Auslieferung der Online-Werbung erfolgt nur für den im Einzelvertrag vereinbarten Zeitraum und/oder bis zur Erreichung der dort festgelegten Höchstzahl an Ad Impressions (Sichtkontakte der Internetnutzer zu der Online-Werbung). Sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist eine Veränderung des vereinbarten Auslieferungszeitraums durch Vereinbarung der Parteien in Textform möglich.
4.3 Soweit ehorses/edogs dem Kunden für eine Online-Werbung die Lieferung einer bestimmten Anzahl an Ad Impressions innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugesichert hat und die zugesicherte Anzahl in diesem Zeitraum nicht vollständig geliefert wurde, ist ehorses/edogs berechtigt, aber nicht verpflichtet, die betroffene Online-Werbung weiterschalten zu lassen und die noch fehlende Anzahl an Ad Impressions nachliefern zu lassen. Die Nachlieferungsfristen werden hierbei mit dem Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien abgestimmt.
Lässt ehorses/edogs die vereinbarte Anzahl auch innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht nachliefern, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für die nicht gelieferten Ad Impressions anteilig zu mindern.
4.4 Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Werbematerial nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist ehorses/edogs berechtigt, das Material als Werbung kenntlich machen zu lassen und insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ oder ähnlichen Zusätzen kennzeichnen zu lassen und/oder dieses vom ggf. zusätzlich vorhandenen redaktionellen Inhalt räumlich absetzen zu lassen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
4.5 ehorses/edogs ist nicht verpflichtet, das für die Durchführung der Online-Werbung gelieferte Werbematerial nach Beendigung der Online-Werbung an den Kunden herauszugeben oder dieses aufzubewahren.
4.6 ehorses/edogs ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Soweit ehorses/edogs solche Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag erbringt, sind diese Leistungen auf Basis der im Einzelvertrag vereinbarten oder, falls solche Vereinbarungen nicht existieren, auf Basis der jeweils aktuell geltenden Stundensätze von ehorses/edogs gesondert zu vergüten.
4.7 ehorses/edogs hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technisch bedingte Umstände, für die ehorses/edogs oder ein verbundenes Unternehmen nicht verantwortlich sind, eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird ehorses/edogs auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
5. Zurückweisen oder Unterbrechung von Online-Werbung
5.1 ehorses/edogs ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes Werbematerial ganz oder teilweise zurückzuweisen, wenn dieses rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 3.2 enthält oder im Sinne von Ziffer 3.3 Rechte Dritter verletzt.
5.2 Ebenso ist ehorses/edogs berechtigt, unter den Voraussetzungen von Ziffer 5.1 ein bereits veröffentlichtes Werbematerial vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise entfernen zu lassen. Dies gilt auch, wenn der Kunde bereits veröffentlichtes Werbematerial nachträglich verändert, und die Voraussetzungen von Ziffer 5.1 erfüllt sind.
5.3 Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Werbematerial im Sinne von Ziffer 3.2 rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 3.3 Rechte Dritter verletzt, hat ehorses/edogs das Recht, dieses solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange unterbrechen zu lassen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist oder es dem Kunden gelingt, den Verdacht auszuräumen. Ein begründeter Verdacht in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn ein solcher Verdacht durch ein behördliches Verfahren oder durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren induziert ist oder nachvollziehbare Anhaltspunkte vorhanden sind, dass ein solches Verfahren bald eingeleitet wird. Dasselbe gilt auch, wenn ehorses/edogs und/oder ein Verbundenes Unternehmen von einem Dritten aufgefordert wird, die weitere Schaltung der Online-Werbung zu unterlassen, weil diese rechts- oder sittenwidrig sei oder Rechte Dritter verletze, sofern der Anspruch des Dritten nicht offensichtlich und für ehorses/edogs erkennbar unbegründet ist. ehorses/edogs wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.
5.4 Die Ziffern 5.1 bis 5.4 gelten entsprechend, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbematerial Links zu rechts- oder sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 3.2 oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 3.3, die Rechte Dritter verletzen, enthält.
5.5 ehorses/edogs behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für ehorses/edogs oder ein Verbundenes Unternehmen unzumutbar ist.
5.6 Eine Überprüfungspflicht des Werbematerials und/oder vom Werbematerial ausgehender Links samt der Linkinhalte durch ehorses/edogs besteht nicht. Etwaige Überprüfungen von ehorses/edogs entbinden den Kunden nicht von seiner Verantwortung für das Werbematerial und/oder die vom Werbematerial ausgehenden Links samt der Linkinhalte.
6. Vergütung, Abrechnung, Steuern
6.1 Die vom Kunden für die Leistungen von ehorses/edogs zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag zwischen ehorses/edogs und dem Kunden.
6.2 Soweit die Vergütung auf TKP-Basis (TKP=Tausender-Kontakt-Preis, der pro 1000 Page Impressions oder Ad Impressions kalkuliert wird) berechnet wird, informiert ehorses/edogs den Kunden auf Anforderung über die relevante Anzahl der Ad Impressions jener ehorses/edogs Websites sowie jener Mobilen Angebote, auf bzw. in denen die Online-Werbung des Kunden platziert ist.
6.3 Allein maßgeblich für die Zählung der an den Werbekunden ausgelieferten Menge an Ad Impressions ist das Reporting von ehorses/edogs (erfasst durch den Ad Manager von ehorses/edogs).
6.4 Soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes vereinbart ist, stellt ehorses/edogs die vereinbarte Vergütung für die erbrachten Leistungen nach Beendigung der Online-Werbung in Rechnung. Ist die Laufzeit der Online-Werbung länger als ein Monat und ist eine Vergütung pro Monat vereinbart, so kann ehorses/edogs die vereinbarte Vergütung nach Ablauf des jeweiligen Monats in Rechnung stellen.
6.5 ehorses/edogs behält sich das Recht vor, einzelnen Kunden bei Erreichen eines bestimmten Buchungsvolumens schriftlich eine Rabattierung einzuräumen.
6.6 Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich rein netto und sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an ehorses/edogs zu zahlen.
7. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Soweit Dritte, einschließlich staatlicher Stellen (z.B. Strafverfolgungsbehörden), gegen ehorses/edogs und/oder ein Verbundenes Unternehmen Ansprüche geltend machen wegen einer Verletzung (a) gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patent- oder Markenrechte), Urheberrechte oder sonstiger Rechte (z.B. Recht am eigenen Bild) oder (b) gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Strafrecht, Jugendschutzrecht, Wettbewerbsrecht) durch die vertragsgemäße Nutzung des vom Kunden zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten und zur Verfügung gestellten Werbematerials und/oder durch die Inhalte der Internetseiten und Dokumente, auf die dieses Werbematerial gemäß den vom Kunden vorgegebenen URLs verlinkt, verpflichtet sich der Kunde, ehorses/edogs und/oder Verbundene Unternehmen von diesen Ansprüchen (bei der Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Höhe des angeordneten Bußgeldes oder der Geldstrafe) sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) vollumfänglich freizustellen. ehorses/edogs und/oder Verbundene Unternehmen verpflichten sich, derartige Ansprüche Dritter nicht ohne die Zustimmung des Kunden anzuerkennen oder einen Vergleich hierüber mit dem Dritten abzuschließen. Der Kunde darf seine Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung gemäß Buchst. (a) oder (b) nicht zu vertreten hat. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 10 gelten für diese Freistellungsverpflichtung nicht. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.
8. Haftung
8.1 Die Parteien haften einander für Schäden gemäß den gesetzlichen Vorschriften, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit den Parteien, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Parteien für jedes schuldhafte Verhalten der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
8.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Parteien der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, die typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen, begrenzt.
8.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Parteien für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, pro schädigendem Ereignis auf die Summe der Vergütung beschränkt, die der Kunde ehorses/edogs für Online-Werbung innerhalb der letzten sechs, dem schädigenden Ereignis vorausgehenden Monate zu zahlen verpflichtet war.
8.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Parteien, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens von Fehlern und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen.
9. Geltung deutschen Rechts und Gerichtsstand
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Osnabrück.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.